Grundsteuerreform ist ein einziges Chaos
Am 10. April 2018, also vor mehr als sechs Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen zur Grundsteuer verfassungswidrig sind und bis zum 1. Januar 2025 geändert werden müssen.
Jetzt, nicht mal ein Halbjahr vor der neuen Regelung ist das Chaos komplett: Das Land NRW eröffnet den Kommunen die Möglichkeit für unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Wirtschaftsgrundstücke, da es eine erhebliche Unwucht in den neuen Werten gibt.
Warum hat man das nicht rechtzeitig festgestellt? Lässt sich das überhaupt sinnvoll in der kurzen Zeit vor Ort umsetzen? Ist die gesamte Regelung eigentlich rechtens? Erste Gerichte haben ihre Bedenken angemeldet.
Kurzum: das ganze ist Murks und in NRW macht sich die Regierung einen schlanken Fuß, lädt die Probleme bei den Kommunen ab, die dann auch die berechtigen Ärger der Bürgerinnen und Bürger abgebkommen.
Die Auswirkungen für Hemer wurden im letzten Haupt- und Finanzauschuss beraten, wo sich auch Arne Hermann Stopsack ausführlich dazu äußerte.
Der Iserlohner Kreisanzeiger berichtete darüber in seiner Ausgabe vom 29. Juni.